Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld II/Datenschutz
Einträge
Hausbesuche durch Sozialleisungsträger und Datenschutz
https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm
Die Hinweise des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein enthalten grundlegende Überlegungen und praxisbezogen Hinweise für die datenschutzgerechte Ausgestaltung von Hausbesuchen der Leistungsberechtigen von Arbeitslosengeld II nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII durch die Sozialleistungsträger, wie der Bundesagentur für Arbeit oder des Sozialamtes, die zur Bedarfsfeststellung oder zur Bedarfskontrolle angeordnet werden. Besondere Berücksichtung findet die Befragung Minderjähriger und der Nachbarn sowie die Durchsicht von Schränken und die Anfertigung von Fotografien oder Videoaufzeichnungen.
Infobroschüre zum Datenschutz bei Arbeitslosengeld II
https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet in der Infobroschüre häufig gestellte Fragen zum Datenschutz bei Bezug bzw. bei der Antragstellung von Arbeitslosengeld II (ALG II/Hartz IV). So z. B. zur Offenlegung der finanziellen Verhältnisse durch die Vorlage der Kontoauszüge, zur Begleitung durch eine Vertrauensperson oder zur Durchführung von Hausbesuchen und zur Erreichbarkeit des ALG II-Empfängers.
Kontoauszüge bei Beantragung von Sozialleistungen
https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/kontoaus.htm
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet Fragen zur Zulässigkeit der Anforderung von Kontoauszügen bei der erstmaligen Beantragung von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe oder während des Leisungsbezuges und zur Zulässigkeit der Schwärzung von einzelnen Buchungen und zur Datenerhebung bzw. zur Dauer der Datenspeicherung.