Erbrecht/Erbschein
Einträge
Internetratgeber-Recht zum Erbschein
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Erbschein/erbs.htm
Der Internetratgeber-Recht führt die Arten des Erbscheins, wie Alleinerbschein, Teilerbschein oder gemeinschaftlicher Erbschein mit dem entsprechenden Anwendungsfall auf, beschreibt die Rechtswirkungen des Erbscheins und stellt die Kosten für die Erteilung des Erbscheins in einer tabellarischen Übersicht dar. Das Erbscheinsverfahren wird von der Antragstellung beim Nachlassgericht, über die notwendigen Unterlagen und Angaben für gesetzliche Erben oder bei einer Erbschaft auf Grund von Testament oder Erbvertrag, bis hin zu den Personen, die berechtigt sind den Antrag auf einen Erbschein zu stellen, erläutert.
Wikipedia-Artikel zum Erbschein
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschein
Der Erbschein wird in seinem Zweck, als Nachweis der Erbenstellung und in seiner Besonderheit als Hoffolgezeugnis, bei der Vererbung von Höfen im land- und forstwirtschaftlichen Sinne erläutert.